Häufig sehen sich Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstände und Aufsichtsräte Haftungsansprüchen ausgesetzt. Aufgrund langjähriger praktischer Erfahrungen können wir in diesem besonderen Terrain beraten und vertreten.
- Rechte und Pflichten von Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
- Strategien zur Vermeidung von Haftungsansprüchen
- Abwehr von Ansprüchen der Sozialversicherungsträger oder des Finanzamtes gegen die Geschäftsführer, den Vorstand oder sonstige Organe der Gesellschaft
- Haftungsfragen bei Stamm- und Grundkapitalaufbringung und Kapitalerhöhungen